AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Christoph Hölbling) über die Internetseite www.hc-fenster.at schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens bzw. dieses vor Aufnahme des Betriebs ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt. Unternehmer ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit.

(3) Die vom Auftragnehmer vertriebenen Waren (in der Regel Türen - Fenster-Sonnenschutz) werden nicht von diesem selbst produziert und tritt der Auftragnehmer nur als Händler auf. Die vom Auftragnehmer vertriebenen Waren werden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der Europäischen Union (EU) hergestellt von folgenden Firmen: FM TÜREN, EKO-OKNA, ALL WINDOWS, KRISPOL, STIN. 



§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Sie können ein unverbindliches Angebot über das Online-Warenkorbsystem anfordern. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Weiter zur Anfrage" und der Eingabe der persönlichen Daten werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Angebotsübersichtsseite angezeigt.

Vor Absenden der Anfrage haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. Die Anfrage abzubrechen.
Mit dem Absenden der Anfrage über die Schaltfläche "Weiter zu Anfrage“ geben Sie eine unverbindliche Anfrage bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über dieses wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.

(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebots und Bekanntgabe der Bevorzugten Zahlungsmethode.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.



§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Für Verbraucher als Käufer gilt: eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes: Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen unser Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Ihre Zustimmung abzuholen.

a) Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, sofern wir die Abtretung annehmen.
Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen hin insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.



§ 4 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Die Gewährleistung erlischt, wenn die Waren von fremder Seite oder durch Verarbeitung verändert worden sind und der Mangel im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Vorschriften über die Behandlung des Vertragsgegenstandes nicht befolgt. Teile überbeansprucht oder den Liefergegenstand unrichtig oder nachlässig behandelt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. 

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt:

a) Als Beschaffenheit der Ware gelten die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
Wir versichern, dass die Sache ihrer Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht und dass sie der Natur des Geschäfts oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann.
Sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers gelten dagegen nicht als Beschaffenheit der Ware.

b) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen und Mängel, die Sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt haben oder hätten feststellen müssen, uns binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware bei Ihnen schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte, versteckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

c) Bei Mängeln können Sie als Übernehmer der Sache Gewähr durch Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
Zunächst können Sie nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen. Dies brauchen wir dann nicht zu leisten, wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
Sollten Verbesserung oder Austausch unmöglich oder für uns nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu erbringen sein, haben Sie das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.
Im Falle der Verbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist unsererseits sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß § 933b ABGB.

e) Bei der Garantie handelt es sich üblicherweise um eine besondere vertragliche Zusage der Herstellerfirmen, im Fall der Mangelhaftigkeit eines Produktes dieses zu reparieren, auszutauschen oder sonst Abhilfe zu schaffen. Durch solche Garantien kann der gesetzliche Gewährleistungsanspruch nicht eingeschränkt werden, worauf auch in der Garantie hinzuweisen ist. Allfällige vertragliche Garantien bestehen immer zusätzlich zum gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Die Bedingungen der Garantie sind abhängig von den Herstellerfirmen.

f) Die Umkehr der Beweislast zu unserem Ungunsten gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.



§ 5 Haftung

(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in unseren Kundeninformationen (Teil II) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I). 

(3) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(4) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(5) Vom Auftragnehmer nicht verschuldete Lieferhindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Pandemien, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Zulieferungserschwernisse, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen und -termine; jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.

(6) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.



§ 6 Rechtswahl

(1) Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.



II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

HC Fenster Christoph Hölbling
Brauhausgasse 2
2136 Laa an der Thaya
Österreich
Telefon: +43 2522 20 600
Fax: +43 2522 20 600 09
E-Mail: info@hcfenster.at

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.



2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).



3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Angebotsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Anfrage bei uns werden die Angebotsdaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.



4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.



5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.



6. Lieferbedingungen

6.1.

Lieferung

Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet der Versand die Anlieferung der Ware an die durch den Kunden angegebene Lieferadresse bis zur Ladekante an die nächste mit einem Lastkraftwagen erreichbare Stelle (40 Tonnen und eine Gesamtlänge von 20 Metern). Die Abladung und der Transport vom LKW zur Verwendungs- bzw. Lagerstelle obliegen dem Kunden, gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde, die Entladung entsprechend gut zu organisieren und unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreichbar zu sein. 

Besteht die Wahrscheinlichkeit, eine Strafe zu erhalten, einen Fahrzeugschaden zu verursachen oder dass die Zufahrt unmöglich ist, kann der Fahrer die Lieferung der Waren an die angegebene Adresse verweigern und der Kunde muss dem Fahrer eine zumutbare Ersatzentladestelle anbieten.

(Außer sperrige Elemente wie z. B. Balkontüren oder Hebeschiebetüren, hier erfolgt die Abladung mit Hebebühne bzw. Stapler frei Bordsteinkante)

1-2 Tage vor Lieferung erhalten Sie per E-Mail oder Telefon (bitte Telefonnummer beim Kauf angeben) ein Lieferaviso.

Das Lieferaviso beinhaltet den Tag der Lieferung sowie ein Zeitfenster von ca. 3 Stunden. Es kann jedoch aus Gründen von Grenzkontrollen oder anderen Verkehrsbehinderungen zu Verzögerungen kommen, die wir leider nicht beeinflussen können und können auch nicht durch Forderungen auf Wartezeitentschädigungen geltend gemacht werden.

Auf Grund der weltweit angespannten Rohstoffsituation informieren wir Sie, dass dies auch unsere Lieferzeiten beeinflussen kann. Unsere vereinbarten Lieferzeiten sind Richtwerte und wir versuchen diese auch weitführend einzuhalten jedoch können wir derzeit diese nicht garantieren.

6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.



7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

7.1. Die Mängelhaftung für unsere Waren richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

7.2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.