Garantie

Mit Garantie haben Sie lange Freude an Ihren Fenstern und Türen

Wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt. Daher garantieren wir freiwillig für deren Hochwertigkeit und ergänzen die gesetzliche Gewährleistung mit folgenden Garantieleistungen.

  • 10 Jahre auf alle Fensterprofile, Wetterechtheit gegen unnatürliche Farbveränderung
  • 5 Jahre bei Isolierglaselementen gegen die Bildung von Kondenswasser im Scheibenzwischenraum
  • 2 Jahre auf Sonnen- und Insektenschutz

Die Garantie ist auch wirksam, wenn Sie die Montage selbst durchführen, jedoch haften wir nicht für Mängel, die durch Montagefehler entstehen.

Bei eloxierten Oberflächen können wir nur garantieren, wenn eine zweimal jährlich eine Reinigung entsprechend der Richtlinien der Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden.

Unter folgenden Voraussetzungen erlischt unsere freiwillige Garantieleistung:

  • Nicht fachgerechter Einbau der Produkte
  • Entdeckte Mängel wurden nicht schriftlich beanstandet
  • Gewöhnliche Abnutzung durch Gebrauch oder Witterung
  • Fehlende oder falsche Pflege wie die Benutzung von aggressiven oder scheuernden Reinigungsmitteln
  • Mechanische Schäden durch unsachgemäße Nutzung
  • Allgemeiner unsachgemäßer Umgang mit den Produkten
  • Profile und Beschläge sind außergewöhnlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt

Gewährleistung

Unsere Gewährleistungspflicht orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des AGB und der Qualitätsrichtlinie der Bundeswirtschaftskammer. Sie umfasst alle als Mangel definierten Produktfehler.

  • Überprüfen Sie die Ware unmittelbar nach Lieferung. Bei vorhandenen Mängeln informieren Sie uns bitte schriftlich bis spätestens 7 Kalendertage ab der Lieferung. Es darf keine Montage erfolgen.
  • Glasbruch gilt nur dann als Mangel, wenn er bereits bei der Übernahme vorhanden und auf dem Lieferschein vermerkt ist.
  • Treten versteckte Mängel vor oder nach der Montage auf, müssen diese sofort schriftlich gemeldet werden.

Besteht ein gerechtfertigter Mangel, haben Sie als Kunde innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ab Lieferung den Anspruch auf die Beseitigung des Mangels. Abhängig vom Mangel erfolgt dieser durch eine Reparatur oder einen Austausch. Alternativ steht die Möglichkeit der Preisminderung zur Wahl. Die Entscheidung über die Art und Weise der Mängelbeseitigung erfolgt nach genauer Begutachtung des Hersteller.

Wie bei der Garantie erfolgt die Regulierung des Schadens individuell nach dessen Begutachtung. Bitte beauftragen Sie ohne Rücksprache mit HC Fenster und mit unserer Zustimmung keine Dritten für die Reparatur oder Verbesserung.